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Licenční smlouva autorská (německy)

1.4.2006, Zdroj: Verlag Dashöfer

19.11.1.3
Licenční smlouva autorská (německy)

LIZENZURHEBERVERTRAG

abgeschlossen gemäß § 46 und ff. des Gesetzes Nr. 121/2000 Slg.

 

Rudolf Koňadra

Geburtsnummer: 550608/0123

Identifikationsnr.: 5678900

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: 001-5506080123

wohnhaft: Praha 1, Divadelní 4

Bankverbindung: Komerční banka, a.s., Niederlassung Praha Spálená, Kto.Nr.: 87654321/0100

E-mail: mailto:konadr

einerseits (nachstehend nur "Urheber")

 

und

 

Pražská uklízecí, a.s.

Identifikationsnr.: 47116888

Umsatzsteuer-Identifikationsnr.: 009-47116888

mit dem Sitz: Praha 9, Poděbradská 4, PKZ 190 00

vertreten durch: Václav Koště, Vorsitzenden des Vorstandes

Bankverbindung: Komerční banka, Niederlassung Praha Nonet, Kto.Nr.: 1234567890/0100

E-mail: mailto:konadr

Eingetragen im Handelsregister beim Stadtgericht Praha im Teil B, Einlage Nr. 5678

andererseits (nachstehend nur "Erwerber")

 

schlossen am unten angeführten Tag, Monat und Jahr folgenden Vertrag:

 

Artikel 1

Präambel

 

1.1 Der Urheber ist ausschließlicher Eigentümer der Urheberrechte der schöpferischen Lösung der Logos "KOŠTĚ" einschließlich zusammenhängende Kenntnisse zu ihrer Nutzung (nachstehend nur "Werk") und ist berechtigt über das Werk selbständig und ohne Einschränkung zu verfügen ohne folgende Rechtsmängel einer solchen Handlungsweise. Der Urheber beabsichtigt das Nutzungsrecht des oben angeführten Werkes auf den Erwerber zu übertragen, der Interesse hat das Recht zur Nutzung dieses Werkes unter Bedingungen festgelegt im vorliegenden Lizenzvertrag zu erwerben.

 

Artikel 2

Gegenstand des Vertrages der Werknutzung

 

2.1 Der Gegenstand des vorliegenden Vertrages ist das Nutzungsrecht, das in der Werknutzung zu allen bekannten und möglichen Nutzungsweisen, die die Beschaffenheit dieser Werke zulässt beruht.

 

Artikel 3

Umfang der Nutzung

 

3.1 Der Erwerber ist nach dem vorliegenden Vertrag berechtigt selbständig den Vertragsgegenstand zu nutzen.

 

3.2 Der Erwerber ist berechtigt das Werk des Urhebers ohne Einschränkung zu nutzen.

 

3.3 Der Erwerber ist gemäß des vorliegenden Vertrages ohne schriftliche Zustimmung des Urhebers nicht berechtigt jedwedem Dritten eine Sublizenz zu gewähren, also das Nutzungsrecht des Werkes, das er gemäß dem vorliegenden Vertrag erwirbt.

 

Artikel 4

Territorium der Nutzung des Werkes

 

4.1 Der Erwerber erwirbt den Vertragsgegenstand zur Nutzung auf dem Gebiet der Tschechischen Republik.

 

Artikel 5

Rechte und Pflichten des Urhebers

 

5.1 Durch die Erteilung der Berechtigung zur Ausübung des Rechts das Werk zu nutzen entsteht dem Urheber die Pflicht den Eingriff in das Recht das Werk im Umfang zu nutzen, der sich aus dem vorliegenden Vertrag ergibt, zu dulden.

 

5.2 Der Urheber gewährt dem Erwerber diese Lizenz als ausschließliche Lizenz. Die Vertragsseiten nehmen zur Kenntnis, dass der Urheber die Lizenz keiner dritten Person gewähren darf und er ist auch selbst verpflichtet die Ausübung des Rechtes auf die Weise zu unterlassen, für die er dem Erwerber die Lizenz erteilte.

 

5.3 Der Urheber erteilt dem Erwerber die Berechtigung zur Ausübung der Werknutzung und seiner Bearbeitung. Auf Grund des vorliegenden Vertrages ist der Erwerber berechtigt das Werk zu bearbeiten oder zu ändern.

 

5.4 Der Urheber ist berechtigt vom vorliegenden Vertrag durch eine schriftliche Erklärung zugestellt dem Erwerber zurückzutreten, falls das bisher nicht veröffentlichte Werk nicht mehr seiner Überzeugung entspricht und durch die Veröffentlichung des Werkes würden ungünstig seine berechtigten persönlichen Interessen berührt. Der Vertrag wird vom Zustellungstag des Rücktritts dem Erwerber gelöscht. Im Falle des Rücktritts vom vorliegenden Vertrag gemäß diesem Absatz ist der Urheber verpflichtet dem Erwerber den tatsächlich entstandenen Schaden zu ersetzen. Falls der Urheber nach dem Rücktritt vom Vertrag gemäß dem vorliegenden Absatz wieder Interesse für die Nutzung des Werkes zeigt, ist er verpflichtet die Lizenz dem Erwerber vorzugsweise anzubieten.

 

Artikel 6

Rechtsmangelfreiheit

 

6.1 Der Urheber haftet dem Erwerber für juristische Fehlerlosigkeit der Rechte, erworben durch den vorliegenden Vertrag, d.h. dafür, dass es durch die Werknutzung gemäß dem Vertrag weder zu einem unberechtigten Eingriff

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