LIZENZURHEBERVERTRAG
abgeschlossen gemäß § 46 und ff. des Gesetzes Nr. 121/2000 Slg.
Rudolf Koňadra
Geburtsnummer: 550608/0123
Identifikationsnr.: 5678900
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: 001-5506080123
wohnhaft: Praha 1,
Divadelní 4
Bankverbindung: Komerční banka, a.s., Niederlassung Praha Spálená,
Kto.Nr.: 87654321/0100
E-mail: mailto:konadr
einerseits (nachstehend nur "Urheber")
und
Pražská uklízecí, a.s.
Identifikationsnr.: 47116888
Umsatzsteuer-Identifikationsnr.: 009-47116888
mit dem Sitz: Praha 9, Poděbradská
4, PKZ 190 00
vertreten durch: Václav Koště,
Vorsitzenden des Vorstandes
Bankverbindung: Komerční
banka, Niederlassung Praha Nonet, Kto.Nr.: 1234567890/0100
E-mail: mailto:konadr
Eingetragen im Handelsregister beim Stadtgericht Praha im Teil
B, Einlage Nr. 5678
andererseits (nachstehend nur "Erwerber")
schlossen am unten angeführten Tag, Monat und Jahr folgenden
Vertrag:
Artikel 1
Präambel
1.1 Der
Urheber ist ausschließlicher Eigentümer der Urheberrechte der schöpferischen
Lösung der Logos "KOŠTĚ" einschließlich zusammenhängende Kenntnisse
zu ihrer Nutzung (nachstehend nur "Werk") und ist berechtigt über das
Werk selbständig und ohne Einschränkung zu verfügen ohne folgende Rechtsmängel
einer solchen Handlungsweise. Der Urheber beabsichtigt das Nutzungsrecht des
oben angeführten Werkes auf den Erwerber zu übertragen, der Interesse hat das Recht zur Nutzung dieses
Werkes unter Bedingungen festgelegt im vorliegenden Lizenzvertrag zu erwerben.
Artikel 2
Gegenstand des Vertrages
der Werknutzung
2.1 Der
Gegenstand des vorliegenden Vertrages ist das Nutzungsrecht, das in der
Werknutzung zu allen bekannten und möglichen Nutzungsweisen, die die Beschaffenheit
dieser Werke zulässt beruht.
Artikel 3
Umfang der Nutzung
3.1 Der
Erwerber ist nach dem vorliegenden Vertrag berechtigt selbständig den
Vertragsgegenstand zu nutzen.
3.2 Der
Erwerber ist berechtigt das Werk des Urhebers ohne Einschränkung zu nutzen.
3.3 Der
Erwerber ist gemäß des vorliegenden Vertrages ohne schriftliche Zustimmung des
Urhebers nicht berechtigt jedwedem Dritten eine Sublizenz zu gewähren, also das
Nutzungsrecht des Werkes, das er gemäß dem vorliegenden Vertrag erwirbt.
Artikel 4
Territorium der Nutzung des
Werkes
4.1 Der
Erwerber erwirbt den Vertragsgegenstand zur Nutzung auf dem Gebiet der
Tschechischen Republik.
Artikel 5
Rechte und Pflichten des
Urhebers
5.1 Durch
die Erteilung der Berechtigung zur Ausübung des Rechts das Werk zu nutzen
entsteht dem Urheber die Pflicht den Eingriff in das Recht das Werk im Umfang
zu nutzen, der sich aus dem vorliegenden Vertrag ergibt, zu dulden.
5.2 Der
Urheber gewährt dem Erwerber diese Lizenz als ausschließliche Lizenz. Die Vertragsseiten nehmen zur Kenntnis, dass der Urheber die Lizenz keiner dritten Person gewähren
darf und er ist auch selbst verpflichtet die Ausübung des Rechtes auf die Weise zu unterlassen, für die er dem
Erwerber die Lizenz erteilte.
5.3 Der
Urheber erteilt dem Erwerber die Berechtigung zur Ausübung der Werknutzung und
seiner Bearbeitung. Auf Grund des
vorliegenden Vertrages ist der Erwerber berechtigt das Werk zu bearbeiten oder
zu ändern.
5.4 Der
Urheber ist berechtigt vom vorliegenden Vertrag durch eine schriftliche
Erklärung zugestellt dem Erwerber zurückzutreten, falls das bisher nicht
veröffentlichte Werk nicht mehr seiner Überzeugung entspricht und durch die
Veröffentlichung des Werkes würden
ungünstig seine berechtigten persönlichen Interessen berührt. Der Vertrag wird vom Zustellungstag des
Rücktritts dem Erwerber gelöscht. Im
Falle des Rücktritts vom vorliegenden Vertrag gemäß diesem Absatz ist der
Urheber verpflichtet dem Erwerber den tatsächlich entstandenen Schaden zu
ersetzen. Falls der Urheber nach dem Rücktritt vom Vertrag gemäß dem
vorliegenden Absatz wieder Interesse für die Nutzung des Werkes zeigt, ist er
verpflichtet die Lizenz dem Erwerber vorzugsweise anzubieten.
Artikel 6
Rechtsmangelfreiheit
6.1 Der
Urheber haftet dem Erwerber für juristische Fehlerlosigkeit der Rechte,
erworben durch den vorliegenden Vertrag, d.h. dafür, dass es durch die
Werknutzung gemäß dem Vertrag weder zu einem unberechtigten Eingriff…